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Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Herrenberg

Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Tübingen

WOHNUNGSEIGENTUM: Vermietung; Hausgeld; Räumung; WEG-Versammlung; Beschlüsse u.a.

Wenn es um Wohnungseigentum geht, sind neben möglichen baulichen Mängeln auch juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstütze und vertrete ich Mandanten/Wohnungseigentümer, die geplant haben, eine Wohnung zu erwerben oder zu veräußern. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.

Zudem werden Mandate bearbeitet, die mit Problemen der vermieteten Immobilie (Mietzahlung bzw. Beitreibung derselben;Räumungssachen u. a.) zusammenhängen.

Sie wollen eine Wohnung über einen Makler kaufen oder verkaufen? Oder Sie möchten Ihre Wohnung auf diesem Weg vermieten? Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.

Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch anwaltliche Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfe ich für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen.

Folgende Schwerpunkte betreue ich für die Mandantschaft:

  • Vertretung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (Beitreibung von Hausgeldern / Beschluss-Anfechtung /
  • Vertretung von Wohnungseigentümern u.a.)
  • Immobilienverkauf / Nutzung von Immobilien
  • Kündigung / Räumungsrechtssachen
  • Mietrecht / Wohnungseigentum